Shar Pei
Klassifikation FCI Standard Nr. 309
Gruppe 2 bestehend aus Pinscher und Schnauzer,
Molosser und Schweizer Sennenhunde und deren Verwandte.
Sektion 2.1 Molosser, doggenartige Hunde. Alle ohne Arbeitsprüfung.
Das allgemeine Erscheinungsbild:
Mittelgroßer, lebhafter, sehr kompakter Hund mit
quadratischem Körperbau und kurzer Lendenpartie.
Teils kräftige Hautfalten am Schädel und am Widerrist.
Kleine Ohren und ein Nilpferd ähnlicher Fang.
Der Rüde wird kräftiger und größer als die Hündin.
Verhalten und Charakter:
Ruhig, unabhängig, treu, liebevoll zu den Mitgliedern seiner Familie.
Zum Körperbau
Der Kopf:
Im Verhältnis zum Körper eher Groß.
Die Falten auf der Stirn und den Wangen setzten
sich im Verlauf der Kehlwamme fort.
Der Oberkopf:
Der Schädel ist flach und breit. Der Stopp ist mäßig ausgeprägt.
Der Gesichtsschädel:
Der Nasenschwamm ist groß, breit und vorzugsweise schwarz.
Jede andere Farbe, die der allgemeinen Farbe des
Haarkleides angepasst ist,
bleibt dabei aber zulässig.
Die Nasenlöcher sollten weit und offen sein.
Der Fang:
Ein charakteristisches Merkmal dieser Rasse.
Er ist breit vom Ansatz bis hin zur Fangspitze.
Dies ohne jegliche Tendenz sich zu verjüngen.
Die Lefzen und der oberere Bereich des Fanges sind stark durchpolstert.
Ein Hautwulst am Ansatz des Nasenschwammes sind erlaubt.
Das Maul:
Die Zunge, der Gaumen, das Zahnfleisch und die Lefzen
sind vorzugsweise bläulich schwarz.
Ebenfalls zulässig sind eine rosa gefleckte Zunge, wo hingegen eine
einheitlich rosa Zunge vollkommen unerwünscht ist.
Bei Hunden mit verwaschenem Haarkleid ist die Zunge
einheitlich Lavendel gefärbt.
Kiefer / Zähne:
Der Kiefer ist kräftig und weißt ein einwandfreies Scherengebiss auf,
wobei die Schneidezähne
des Oberkiefers die des Unterkiefers ohne Zwischenräum
überlappen und senkrecht im Kiefer eingesetzt sind.
Die Unterlefze darf nicht so übermaßig gepolstert sein das sie
den Gebissschluss beeinträchtigt.
Augen:
Die Augen sind dunkel, mandelförmig mit einem
leicht missmutigem Ausdruck.
Eine hellere Farbe der Iris ist zulässig,
wenn die Farbe des Haarkleides verwaschen ist.
Die gesunde Funktion der Augäpfel oder die der Augenlieder
darf in keinster Weise durch die umgehende Haut,
den Haaren und den Falten beeinträchtigt sein.
Jegliches Anzeichen von Reizung am Augapfel, der Bindehaut
oder an den Augenliedern ist höchst unerwünscht.
Der Hund sollte frei von Entropium sein.
Ohren:
weitere
spezifische Daten
